Wer kann teilnehmen?

Die SWB-Online-Fernleihe steht allen zum überregionalen Leihverkehr zugelassenen Bibliotheken der SWB-Verbundregion (südwestdeutsche und sächsische Leihverkehrsregion) offen. Aktive Mitarbeit im SWB ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Fernleihe. Benötigt werden ein Bibliothekssigel und die Zulassung zum überregionalen Leihverkehr.

Zulassung zum überregionalen Leihverkehr

Um am überregionalen Leihverkehr und somit an der Online-Fernleihe teilnehmen zu können, muss Ihre Bibliothek zum überregionalen Leihverkehr zugelassen sein und ein Bibliothekssigel haben. Bibliotheken aus Baden-Württemberg, die noch nicht zum überregionalen Leihverkehr zugelassen sind, drucken bitte den „Antrag auf Zulassung von Bibliotheken zum überregionalen Leihverkehr der deutschen Bibliotheken“ aus und schicken ihn ausgefüllt ans BSZ Konstanz. Wenn Sie Fragen zur Zulassung haben, wenden Sie sich bitte an den Fernleihsupport im BSZ. Sächsische Bibliotheken beantragen die Zulassung bitte bei Grit Reinhold in der SLUB Dresden, saarländische Bibliotheken bei Herrn Jörg Sämann (Tel. 0681-5017458) im Ministerium für Bildung und Kultur in Saarbrücken.

ISIL (Bibliothekssigel)

Ein Sigel können Sie bei der ISIL-Agentur und Sigelstelle an der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen.

Zugang zur SWB-Online-Fernleihe

Um Ihren Zugang zum Online-Fernleihsystem zu erhalten, benötigen wir zusätzlich von Ihnen einen Antrag auf Teilnahme an der SWB-Online-Fernleihe. Diesen faxen oder schicken Sie bitte ans BSZ Konstanz. Falls Sie Fragen zur Zulassung oder zur SWB-Online-Fernleihe haben, wenden Sie sich bitte an Fernleihsupport im BSZ.

Kosten/Abrechnungsverfahren

Rechtsgrundlage für die Verrechnung ist die Neufassung der Leihverkehrsordnung (LVO), die in den am Verbund beteiligten Bundesländern im Laufe des Jahres 2004 in Kraft gesetzt worden ist. Die LVO sieht in § 19,3 eine Verrechnung der Entgelte bei positiver Erledigung von Online-Fernleihen vor: Informationen zum Abrechnungsverfahren.

Zusätzliche Kosten fallen an, wenn Sie an der elektronischen Direktlieferung von Kopien im Rahmen des Leihverkehrs teilnehmen möchten. 

Anträge


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