Das Urheberrechtsgesetzt erlaubt grundsätzlich, Kopien auch elektronisch an Endnutzer:innen im Rahmen des Leihverkehrs auszuliefern. Der zwischen den Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst einerseits sowie Bund und Ländern andererseits abgeschlossene Gesamtvertrag zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr vom Dezember 2018/ Januar 2019 sieht allerdings keine elektronische Direktlieferung von Kopien an Endnutzer:innen vor.
Gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften haben die Bibliotheksverbünde nun ein Verfahren beschrieben, mit dem es Bibliotheken ermöglicht wird, die an sie im Rahmen des Leihverkehrs gelieferten Kopien an ihre Endnutzer:innen elektronisch weiterzuleiten. Für eine Teilnahme muss sich die Bibliothek bei der VG Wort anmelden. Weil das Verfahren unter Nutzung der Infrastruktur der Fernleihe stattfindet und von den Verbundzentralen entsprechend technisch unterstützt wird, erfolgt die Anmeldung in der Praxis über die zuständigen Verbundzentralen. Das Anmeldeformular wird anschließend von den Verbundzentralen an die VG Wort weitergeleitet. Das aktuelle Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldeformular.
Nehmende Bibliotheken im SWB, die an dem Verfahren teilnehmen wollen, senden das Formular unterschrieben, eingescannt als PDF-Datei ans Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. Die Anmeldung kann mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Auch eine Abmeldung vom Verfahren ist monatlich möglich und erfolgt mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zum 1. eines Monats durch Erklärung in Textform an das BSZ. An- und Abmeldungen bitte per E-Mail an support@fernleihe.de.
Bibliotheken, die an diesem Verfahren nicht teilnehmen wollen, müssen nichts weiter tun. Das klassische Modell gem. dem Gesamtvertrag „Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ bleibt bestehen.
Kosten und Abrechnung
Die gegenüber der VG Wort zu bezahlende Vergütung im Modell „elektronische Direktlieferung von Kopien an den Endnutzer unter Nutzung der Infrastruktur des innerbibliothekarischen Leihverkehrs“ richtet sich nach dem Tarif „Kopiendirektversand“ in der jeweils aktuellen Fassung. Hierbei kommt einheitlich die Vergütung für die „Nutzergruppe 1“ zur Anwendung. Gegenwärtig beträgt diese 3,27 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (aktuell 7 %) pro Bestellung.
Anders als bei der bisherigen Kopienfernleihe ist diese Vergütung unmittelbar von der nehmenden Bibliothek zu tragen.
Hinweis: Diese Vergütung, die an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten ist, hat nichts zu tun mit den von den Bibliotheken zu entrichtenden Kosten zur Verrechnung zwischen nehmender und gebender Bibliothek gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) in Höhe von 1,50 Euro! Diese bleiben bestehen und werden wie bisher über die Verbundzentralen verrechnet. Auch an der Verrechnung ändert sich nichts, d. h. die gebende Bibliothek erhält weiterhin 1,20 Euro für jede positiv erledigte Bestellung.
Die Abrechnung mit der VG Wort erfolgt halbjährlich. Dafür werden vom BSZ die Lieferdaten für die Abrechnung über den KOBV an die VG Wort übermittelt. Die VG Wort erstellt auf dieser Basis dann individuell für jede teilnehmende Bibliothek eine Rechnung, welche sie der Bibliothek direkt zukommen lässt. Abrechnungsrelevant sind alle Kopien, die im Rahmen des Leihverkehrs elektronisch an die teilnehmende Bibliothek übermittelt werden.
Nein, die Kopienfernleihe, bei der den Endnutzern Papierkopien in der Bibliothek bereitgestellt werden, bleibt weiter zu den bisherigen Bedingungen des Gesamtvertrags vom Dezember 2018/Januar 2019 bestehen.
Der neue Service ist eine zusätzliche Möglichkeit, für die sich nehmende Bibliotheken entscheiden können. Es ist rechtlich eine Direktlieferung der nehmenden Bibliothek an ihre Nutzenden, die mit der VG Wort nach dem entsprechenden Tarif abgerechnet wird. Wenn eine nehmende Bibliothek sich nicht dafür entscheidet und sich nicht ausdrücklich für diese Option anmeldet, bleibt es für sie bei der bisherigen Kopienfernleihe.
Aus technischen Gründen kann eine Bibliothek allerdings nicht parallel zeitgleich beide Services für ihre Nutzer:innen anbieten, sondern muss sich für einen Zeitraum für jeweils eine Form entscheiden – also entweder Kopienfernleihe oder elektronische Direktlieferung.
Die Anmeldung zur Teilnahme muss mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Das bedeutet: Für eine Teilnahme bereits zum 1.2.2024 muss die Anmeldung bis spätestens 18.01.2023 erfolgen! Für eine Teilnahme zum 01.03.2024 muss die Anmeldung bis spätestens 16.02.2024 erfolgen.
Eine Abmeldung ist mit einem Vorlauf von 14 Tagen jederzeit möglich. Die Abmeldung muss gegenüber der jeweiligen Verbundzentrale in Textform erfolgen. Mit Wirksamwerden der Abmeldung gelten dann wieder die Regelungen des Gesamtvertrags zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr.
Für jede Kopien-Bestellung, die die teilnehmende Bibliothek im Rahmen des Leihverkehrs per PDF erhält, wird in der Dienstoberfläche des ZFL unterhalb der Bestellhistorie ein Link zu einem Kontaktformular angezeigt. Im Kontaktformular wird automatisch der Link zum PDF angezeigt. So kann die nehmende Bibliothek den Link per E-Mail an den Bestellenden weiterleiten, wobei dessen E-Mail manuell eingetragen werden muss. Das PDF kann 30 Tage lang abgerufen werden (ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung durch die gebende Bibliothek). Eine kommerzielle Nutzung und eine Weitergabe an Dritte durch den Bestellenden sind nicht erlaubt.
Doch; es besteht die Möglichkeit die Dokumente in der nehmenden Bibliothek auszudrucken und persönlich oder auch per Brief auszugeben. Im Fall eines Postversandes fällt auch hier die Vergütung der Direktlieferung im Leihverkehr an.
Es ist nichts zu beachten; das bisherige Verfahren des Kopienversands im innerbibliothekarischen Leihverkehr bleibt unverändert bestehen. Auch die bisherigen Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert.
Ja, denn für gebende Bibliothek ändert sich mit dem neuen Verfahren nichts. Auch das grundsätzliche technische Verfahren der Übermittlung der Fernleihkopien von der gebenden Bibliothek bleibt gleich. Einzig die Ausgabe an den Endnutzer und die Abrechnung sind bei der nehmenden Bibliothek unterschiedlich, d.h. der Leihverkehr zwischen den Teilnehmern der beiden Servicemodelle ist sichergestellt.