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Vortrag 16.11.2023 Aktualisieren / Löschen nach dem Freischalten
Workflow DNB Harvesting
Seit 2006 besteht die „Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ (http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/index.html).
Diese sieht vor, dass auch online veröffentlichte Publikationen der Pflichtablieferung unterliegen und somit an die DNB abgeliefert werden müssen.
Das bedeutet, dass Publikationen aus Repositorien der DNB über die OAI-PMH-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden müssen (Einschränkungen siehe Verordnung).
Sobald die Dokumente veröffentlicht und mit einer URN versehen sind, dürfen diese nicht mehr verändert und auch nicht gelöscht werden!
Hinweise, wie Sie in Fällen verfahren können, in denen eine Änderung oder Löschung notwendig ist, finden Sie weiter unten im Dokument.
Bei Streitfragen wenden Sie sich bitte direkt an die DNB!
Beantragung URN
S. DNB, URN: Vergabe und Harvesten
Eintrag vorhandene URN in Opus
Im Falle, dass Dokumente mit URN nachträglich in Opus eingetragen werden, sind folgende Schritte
durchzuführen:
- neues Dokument eintragen und hochladen
- dieses Dokument veröffentlichen, bei entsprechender Konfiguration vergibt Opus dann im Hintergrund automatisch eine neue URN
- im Admin-Bereich den Eintrag bearbeiten und die neu vergebene URN gegen die alte URN austauschen
Austausch von Volltexten NACH der Veröffentlichung
Die Metadaten müssen erhalten bleiben, der Volltext kann entfernt werden
- Im Feld „Bemerkungen“ notieren, aus welchen Gründen der Datensatz entfernt wurde.
- Neuen Datensatz mit Metadaten und NEUEM Volltext erstellen – Opus vergibt eine neue URN und die DNB harvestet das neue Dokument
- Im ALTEN Datensatz im Feld „URL“ den NEUEN Datensatz verlinken:
- idealerweise dazu die URN oder DOI verwenden (jeweils mit der URL zum Resolver, schönes Beispiel s. https://kidoks.bsz-bw.de/5576)
- ansonsten kann die URL der Frontdoor des NEUEN Datensatzes eingetragen werden (Beispiel s. https://phbl-opus.phlb.de/30, anstatt der Langform "
https://phbl-opus.phlb.de/frontdoor/index/index/docId/600
" ist auch die Kurzform ohne "frontdoor/index/index/docId/
" möglich: "https://phbl-opus.phlb.de/600
").
- BSZ benachrichtigen
Löschen von Metadaten/Volltexten NACH der Veröffentlichung
Das Löschen von Dokumenten, die bereits publiziert sind, ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei strafrechtlicher Verfolgung oder Verletzung des Urheberrechts zulässig.
Das Vorgehen für diesen Fall ist wie folgt: Sie nennen dem BSZ (repositorien@bsz-bw.de) und der DNB (URN-Support@dnb.de) schriftlich die Gründe für eine Löschung.
Idealerweise sollte, um die Nachvollziehbarkeit im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis zu gewährleisten, die Frontdoor mit einer Bemerkung, dass der Volltext z.B. aus rechtlichen Gründen zurückgezogen wurde, erhalten bleibe,
Beispiel: https://e-publications.khm.de/49
Ist dies nicht möglich, kann das BSZ die Metadaten (d.h. den kompletten Datensatz) löschen, so dass bei Aufruf der Frontdoor des Dokuments nur ein Löschhinweis in der Form „Das Dokument mit der ID XYZ wurde gelöscht." angezeigt wird.
Beispiel: https://opus.htwg-konstanz.de/591
Siehe hierzu auch die Policy für die Vergabe von URNs im Namensraum urn:nbn:de der Deutschen Nationalbibliothek (URL: http://d-nb.info/1029114455/34; Seite 7):
"Das Löschen einer urn:nbn:de ist nicht erlaubt. Wenn Dokumente mit URN von der Veröffentlichung zurückgezogen werden,
muss die URN auf eine Ersatzseite mit entsprechenden Informationen verweisen und der URN-Service der Deutschen Nationalbibliothek kontaktiert werden,
um gegebenenfalls Weiterleitungen einzurichten."
Falls eine Löschung bereits publizierter Dokumente erforderlich sein sollte, setzen Sie sich daher bitte immer zunächst mit uns in Verbindung!
Löschen von Metadaten/Volltexten VOR der Veröffentlichung
Das Löschen von Dokumenten vor der Veröffentlichung ist jederzeit möglich.
Frage:
Können gelöschte Dokumente (z. B. Testdokumente) endgültig gelöscht und entfernt werden?
Antwort:
Das endgültige Löschen ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Testdokumente sollten nicht in die produktiven Repositorien eingebracht werden.
Dafür stehen die Testinstanzen zur Verfügung.
Wissenschaftliches Arbeiten beruht auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ein zentraler Aspekt dessen ist die Nachprüfbarkeit von Zitationen.
Es ist daher unerlässlich, dass eine elektronische Publikation dauerhaft unter einer persistenten Adresse (URN, DOI, persistente URL etc.) erreichbar bleibt.
Dennoch gibt es triftige Gründe, eine Publikation zurückzuziehen, wie Urheberrechtsverletzungen oder der Verrat von Betriebs- oder anderen Geheimnissen.
Dann muss aber unter der persistenten Adresse zumindest die Information bereitgestellt werden, dass das gewünschte Dokument einmal an dieser Stelle verfügbar war.
Verbleibt ein Dokument als gelöscht in OPUS, wird unter der Adresse der ehemaligen Frontdoor der Hinweis ausgegeben, dass das Dokument gelöscht wurde.
Auch kann dann über die Schnittstellen z.B. an den Open-Access-Suchdienst BASE kommuniziert werden,
dass eine Löschung vorliegt und die Daten aus dem Index von BASE genommen werden sollen.
Das Gebot von Persistenz und Transparenz gilt umso mehr, wenn ein Dokument eine URN hat.
Die DNB untersagt in ihrer URN-Policy Löschungen ohne Nachweis:
"Die Das Löschen einer urn:nbn:de ist nicht erlaubt. Wenn Dokumente mit URN von der Veröffentlichung zurückgezogen werden,
muss die URN auf eine Ersatzseite mit entsprechenden Informationen verweisen
und der URN-Service der Deutschen Nationalbibliothek kontaktiert werden, um gegebenenfalls Weiterleitungen einzurichten."
(s. "Policy für die Vergabe von URNs im Namensraum urn:nbn:de", Version 1.0, Stand: 29. November 2012, S. 7. Zugriff am 5.2.2021)
Das DINI-Zertifikat 2019 fordert "Für aus dem Dienst gelöschte Dokumente bleibt ein Basis-Metadatensatz dauerhaft verfügbar
Dazu zählen der Identifier, das Löschdatum und der Löschgrund."
(s. "DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2019", S. 40, Kriterium E.8-3. Zugriff am 5.2.2021).
Frage:
Werden die gelöschten Dokumente bei Updates auf neue OPUS-Versionen übernommen?
Antwort: Ja, da im Falle einiger Datensätze die Beibehaltung benötigt wird, um deren Löschung in OPUS darzustellen
(https://opus.htwg-konstanz.de/591)
(https://monami.hs-mittweida.de/10844).
Wenn die Datensätze komplett gelöscht würden, fehlen diese Angaben.
(Anwendertreffen 11/2020)