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Um am überregionalen Leihverkehr und somit an der Online-Fernleihe teilnehmen zu können, muss Ihre Bibliothek zum überregionalen Leihverkehr zugelassen sein und ein Bibliothekssigel haben. Bibliotheken aus Baden-Württemberg, die noch nicht zum überregionalen Leihverkehr zugelassen sind, drucken bitte den „Antrag auf Zulassung von Bibliotheken zum überregionalen Leihverkehr der deutschen Bibliotheken“ aus und schicken ihn ausgefüllt ans BSZ Konstanz. Wenn Sie Fragen zur Zulassung haben, wenden Sie sich bitte an den Fernleihsupport im BSZ. Sächsische Bibliotheken beantragen die Zulassung bitte bei Grit Reinhold in der SLUB Dresden, saarländische Bibliotheken bei Herrn Jörg Sämann (Tel. 0681-5017458) .  Öffentliche Bibliotheken aus dem Saarland wenden sich an Herrn Sämann im Ministerium für Bildung und Kultur in Saarbrücken, wissenschaftliche an Frau Germowitz. 

ISIL (Bibliothekssigel)

Ein Sigel können Sie bei der ISIL-Agentur und Sigelstelle an der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen.

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Rechtsgrundlage für die Verrechnung ist die Neufassung der Leihverkehrsordnung (LVO), die in den am Verbund beteiligten Bundesländern im Laufe des Jahres 2004 in Kraft gesetzt worden ist. Die LVO sieht in § 19,3 eine Verrechnung der Entgelte bei positiver Erledigung von Online-Fernleihen vor: Informationen zum Abrechnungsverfahren.

Zusätzlich zur Verrechnung der Fernleihen zwischen den Bibliotheken fallen Kosten Zusätzliche Kosten fallen an, wenn Sie an der der elektronischen Direktlieferung von Kopien im Rahmen des Leihverkehrs teilnehmen möchten. 

Anträge

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