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Konventionelle Fernleihbestellungen (auf roten Fernleihscheinenalso Bestellungen, die nicht über die Online-Fernleihe aufgegeben werden) sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei fehlendem Besitznachweis im SWB und/oder in einem der Verbünde, die mit dem SWB im Rahmen der verbundübergreifenden Fernleihe kooperieren bzw. bei entsprechenden Präsenznachweisenin den Online-Katalogen der deutschen Verbünde. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat in einem Schreiben vom 21.03.2005 alle SWB-Bibliotheken nachdrücklich darum gebeten, an der Online-Fernleihe teilzunehmen und die konventionelle Fernleihe nur in begründeten Ausnahmefällen zu benutzen. Das MWK fordert weiter dazu auf, „den Übergang auf die Online-Fernleihe als vorrangiges Bestellprinzip zu unterstützen und sich ab sofort, so weit dies möglich ist, ausschließlich der elektronischen Fernleihe zu bedienen.“ Gleichzeitig bittet es um Verständnis, dass in Fällen, in denen eine elektronische Fernleihe möglich ist, die gebenden Bibliotheken die Abwicklung im Rahmen der konventionellen Fernleihe ablehnen können.

Abrechnungsstatistik

Das BSZ hat die Abrechnungsstatistik aller an der Online-Fernleihe teilnehmenden Bibliotheken im Internet bereit gestellt. Unter http://zfl.bsz-bw.de/flcgi/statistik.pl kann diese Statistik passwortgeschützt mit den gleichen Login-Daten, die auch für die Dienstoberfläche der Online-Fernleihe verwendet werden, jederzeit aktuell abgerufen werden. Die Statistikdaten können zusätzlich im csv-Format zum komfortablen Import in eine Excel-Tabelle gespeichert werden. Die Statistik enthält für jede Teilnehmerbibliothek die Zahlen der gebenden und nehmenden Fernleihen.