Verrechnung positiv erledigter Online-Fernleihen

LVO

Rechtsgrundlage für die Verrechnung ist die Neufassung der LVO, die in den am Verbund beteiligten Bundesländern im Laufe des Jahres 2004 in Kraft gesetzt worden ist. Die neue LVO sieht in § 19,3 eine Verrechnung der Entgelte bei positiver Erledigung von Online-Fernleihen vor. In der Anl. 5 sind die entsprechenden Ausführungsbestimmungen festgehalten:

  • „Bei der für die nehmende Bibliothek zuständigen Verbundzentrale wird treuhänderisch ein Verrechnungskonto eingerichtet.

  • Für jede Online-Bestellung, die von einer Bibliothek positiv erledigt wird, zahlt die nehmende Bibliothek einen Betrag in Höhe von 1,50 EURO (bzw. eine entsprechende Verrechnungseinheit) ein.

  • Für jede positiv erledigte Online-Bestellung (= pro ausgelieferter physischer Medieneinheit/Kopie) erhält die gebende Bibliothek einen Betrag in Höhe von 1,20 EURO (bzw. eine entsprechende Verrechnungseinheit) gutgeschrieben.

  • Die Verbundzentralen erhalten für ihre Aufwendungen pro positiv erledigter Bestellung 0,30 EURO, wenn die Verrechnung innerhalb der eigenen Region stattfindet.

  • Bei einer Verrechnung zwischen den Verbünden erhält jede Verbundzentrale einen Anteil von 0,15 EURO“.

Verrechnung innerhalb des SWB

Am 01.01.2005 startete die Verrechnung der innerhalb des SWB-Verbundes positiv erledigten Online-Fernleihen. Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr zum 30.6. Die SWB-Verbundzentrale führt die jährliche Abrechnung für die SWB-interne Online-Fernleihe durch. Nach Saldierung von nehmender und gebender Fernleihe erhalten Netto-Nehmer-Bibliotheken eine Rechnung und Netto-Geber-Bibliotheken eine Gutschrift.

Verrechnung mit anderen Verbünden (verbundübergreifende Fernleihe)

Stichtag für den Abrechnungszeitraum zwischen den Verbünden ist ebenfalls der 30.06. des Jahres (maßgeblich ist das Quittierdatum). Auch für die verbundübergreifenden Online-Fernleihen, die positiv erledigt werden, stellt das BSZ den nehmenden Bibliotheken einen Betrag in Höhe von 1,50 EURO in Rechnung, nachdem es die Einzelnachweise der betreffenden Bestellungen von den anderen Verbünden erhalten hat. Nach Kontrolle und Abgleich der Daten stellt der (gebende) Verbund mit dem höheren Gesamtbetrag dem Partnerverbund die Differenz in Rechnung. Der Verbund mit dem höheren Gesamtbetrag berechnet dem Partnerverbund pro positiv quittierte Bestellung 1,35 EURO (1,20 EURO für die positiv erledigte Bestellung + 0,15 EURO Anteil der Verbundzentrale).

Konventionelle Fernleihbestellungen

Konventionelle Fernleihbestellungen (also Bestellungen, die nicht über die Online-Fernleihe aufgegeben werden) sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei fehlendem Besitznachweis in den Online-Katalogen der deutschen Verbünde. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat in einem Schreiben vom 21.03.2005 alle SWB-Bibliotheken nachdrücklich darum gebeten, an der Online-Fernleihe teilzunehmen und die konventionelle Fernleihe nur in begründeten Ausnahmefällen zu benutzen.

Elektronische Direktlieferung von Kopien im Rahmen des Leihverkehrs 

Wenn Sie als nehmende Bibliothek an der elektronischen Direktlieferung von Kopien an Endnutzer:innen im Rahmen der Fernleihe teilnehmen, fallen weitere Kosten an. Informationen dazu finden Sie hier.


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