Kontakt zur DBN

URN-Support@dnb.de 
np-info@dnb.de bei Fragen zu Netzpublikationen

Frau KaiserFrau AckermannFrau Wiegand
0341 2271-310069 1525-1631069 1525-1704



URN Vergabe und Harvesten

OPUS unterstützt die automatisierte Generierung von URNs sowie deren Registrierung bei der DNB.

URNs sind kostenlos und dürfen nur für Datensätze mit Volltexten vergeben werden. Jedes Dokument, das die DNB im Rahmen der Pflichtablieferung sammelt, benötigt eine URN.
Sie können eigene URNs vergeben; ansonsten erhalten die Dokumente DNB-URNs.
siehe dazu die Erläuterungen der DNB unter https://www.dnb.de/DE/Service/Hilfe/HilfeNP/_content/Registrierung/vergabeRegistrierung4_akk.html

Vergeben Sie eigene URNs, verpflichten Sie sich zur Einhaltung der URN-Policy der DNB (https://d-nb.info/1029114455/34).
Diese besagt unter anderem, dass Dokumente mit URNs nicht gelöscht werden dürfen (von begründeten Ausnahmefällen wie z.B. Urheberrechtsverletzungen einmal abgesehen)
und Sie deren Langzeitverfügbarkeit sicherstellen müssen.

Eigene URNs sind durch die Generierung im Repositorium ohne weiteres Zutun in den OPUS-Datensätzen verzeichnet.
Fremde URNs, wie jene der DNB, müssen Sie manuell nachtragen, wenn Sie sie in Ihren Datensätzen verzeichnen möchten.


Wir beantragen bei der DNB einen URN-Unternamensraum für Ihr Repositorium, so es noch keinen gibt.
Weitere Informationen finden Sie bei der DNB unter: URN-Service 

Nachdem wir Ihren URN-Namensraum (de:XXX:YYY) ins System eingetragen haben, können Sie diese automatisch (bei jedem Veröffentlichen) generieren lassen oder vorab (im AdminBereich unter Editieren-> sofort generieren) erzeugen und vor dem Veröffentlichen ins Dokument eintragen.

Nachdem Ihr Repositorium einige neue Datensätze (mit Volltexten und URN) enthält, melden wir der DNB, dass das Harvesten beginnen kann.
Im Anschluss läuft dies regelmäßig in bestimmten, von der DNB festgelegten Abständen.


Warum finde ich (noch nicht) meine URN bzw. meinen Datensatz mit Volltext in der DNB?

die Verzeichnung von URNs im Resolver und die Pflichtablieferung von elektronischen Publikationen sind zwei voneinander getrennte und unabhängige Vorgänge.
Gemein ist ihnen nur, dass es sich bei beiden um Harvesting-Vorgänge über die OAI-PMH-Schnittstelle handelt.
Dabei werden aber völlig unterschiedliche Informationen übertragen.
Beim URN-Harvesting werden tatsächlich nur die URNs und die zugehörigen URLs abgerufen (keine Titel, keine Personen, keine Volltexte etc.),
beim Harvesting für die Pflichtablieferung hingegen umfangreiche Metadaten und Volltext-Dateien.
Das URN-Harvesting führt die DNB im Normalfall einmal täglich durch, so dass neue URNs nach ca. 24 Stunden im Resolver verzeichnet sein sollten.
Wobei, es manchmal auch etwas länger dauert. Da lohnt es sich in der Regel, erst einmal abzuwarten; meist ist die URN dann nach einigen Tagen im Resolver vorhanden.

Das Pflichtablieferungs-Harvesting findet in größeren Abständen statt und richtet sich tatsächlich nach dem Aufkommen an neuen Datensätzen mit Volltexten im Repositorium.
(Interne Referenz: TTS#2023021378467000532, #5)


Änderungen an Metadaten nach Veröffentlichen

Die DNB harvestet Metadaten nur einmalig bei der Ablieferung der Publikation.

Nimmt man nach dem Veröffentlichen in OPUS eine Änderung am Datensatz vor, wird der Datensatz erneut der DNB zur Ablieferung bereitgestellt. Der Harvester der DNB prüft dann diese Sätze und die dazugehörigen Dateien (Volltexte). Sind die Dateien im Bestand der DNB, werden sie als Dubletten abgewiesen. Änderungen an den Metadaten in OPUS werden von der DNB nicht übernommen.

Korrekturwünsche in einzelnen Metadatensätzen (z.B. Schreibfehler im Titel o.ä.) können der DNB über ein Kontaktformular mitgeteilt werden: https://portal.dnb.de/emailMe/showEmail?context=NPEDITORIAL .

(Interne Referenzen: TTS#2022121378467000831 , TTS#2023081078467000792)


PDF mit Kennwortschutz

Kennwortschutz aufheben

Die PDF-Dokumente können durch nochmaliges Speichern entsichert werden!

Dazu bitte folgenden Link aufrufen:
https://praxistipps.chip.de/pdf-schreibschutz-entfernen-so-gehts_2340
den Film anschauen und mit diesem Link: https://online2pdf.com/de/
die Datei hochladen (auswählen) und erneut abspeichern (konvertieren).

Im Anschluss bitte die Dateien im Repositorium austauschen.


DNB-Datei-Formate

In der DNB werden folgende Dateiformate archiviert:  PDF- und EPUB-Dateien sowie ZIP-Dateien als Container- bzw. Archivdateien.
(Interne Referenz: TTS#2023021378467000532)

tiff und jpeg bedingt geharvestet (siehe Ticket oben Artikel 11):

....bei der Pflichtablieferung von Netzpublikationen geht es nicht nur um Dateiformate, sondern auch um Inhalt der Publikationen,
die DNB sammelt nicht alles, was elektronisch veröffentlicht wird. Einzelne Bilder, Videos, Tabellen gehören nicht zu unserem Sammelgebiet.
Nur wenn sie Teil einer Veröffentlichung sind, werden sie gesammelt und archiviert, in dem alle Dateien in einem ZIP-Container geliefert werden – Beispiel   https://d-nb.info/1287275222/34 .
Da werden auch Dateiformate tiff, jpg und andere mitgeharvestet.

Upload-Obergrenze an die DNB liegt bei 1 GB. 


Zweitveröffentlichung

Im Allgemeinen gilt - alle in Deutschland veröffentlichten Netzpublikationen, die über öffentliche Netzte (Internet) verbreitet werden, sind ablieferungspflichtig.
Auch Zweitveröffentlichungen von Publikationen sind demnach ablieferungspflichtig.
Wenn ein Volltext (auch wenn bereits an anderer Stelle publiziert) zusätzlich auf einem anderen Repository veröffentlicht wird,
ist dieser als Publikation der Institution, welche das Repository betreibt anzusehen und abzuliefern.
Deshalb bitte alle Volltexte über die OAI-Schnittstelle mit Metadaten im xMetaDissPlus-Format für die Ablieferung bereitstellen.

Positionspapier: Dokumentation der Rechtsgrundlage für Veröffentlichungen in Repositorienmetadaten  
der DINI AG Elektronisches Publizieren
Stichwort: Zweitveröffentlichung ab Seite 14 (8 im PDF-Viewer) 

EZB-Tool zur Ermittlung von Zweitveröffentlichungen der eigenen Einrichtung

Die EZB stellt mit dem OA-Rechte-Tool eine Webanwendung bereit, mit dem die Open-Access-Rechte für Publikationen aus der eigenen Einrichtung ermittelt werden können.

Silke Weishaupt von der EZB stellt das Tool im Blog der DINI AG FIS & E-Pub vor: https://doi.org/10.57689/dini-blog.20230227




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