Die Leihverkehrsordnung vom 19.09.2003 i. d. F. vom 10.10.2008 regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland. In der Leihverkehrsordnung sind die zwei wichtigsten Prinzipien des Leihverkehrs fest verankert: das Regionalprinzip und das Prinzip der Gegenseitigkeit.