Leihverkehrsordnung

Die Leihverkehrsordnung vom 19.09.2003 i. d. F. vom 10.10.2008 regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland. In der Leihverkehrsordnung sind die zwei wichtigsten Prinzipien des Leihverkehrs fest verankert: das Regionalprinzip und das Prinzip der Gegenseitigkeit.