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Auf dem 7. Anwendertreffen Fernleihe am 20.07.2010 hat das BSZ den Auftrag erhalten, eine Liste der Leihfristen und Verlängerungsmodalitäten der SWB-Fernleihbibliotheken zu erarbeiten.
Liste der Leihfristen und Verlängerungsmodalitäten Stand: 22.07.2019
Vereinheitlichung der Fernleihfristen / Verlängerungsmodalitäten
Die AG Benutzungsleitungen Baden-Württemberg hat am 27.08.2013 einstimmig empfohlen, dem Vorschlag des BSZ zur Vereinheitlichung von Fernleihfristen und Verlängerungsmodalitäten zu folgen.
Die Regelung lautet wie folgt:
• Der Nutzer hat eine einheitliche Leihfrist von vier Wochen. Er kann einmal aktiv verlängern.
• Die gebende Bibliothek verbucht intern sechs Wochen Leihfrist, damit der Nutzer trotz Transport- und Bearbeitungszeiten volle vier Wochen Leihfrist erhalten kann. Außerdem wird eine automatische Verlängerung von vier Wochen gewährt. Wird das Buch von Nutzern der gebenden Bibliothek vorgemerkt, ergeht ein Rückruf an die nehmende Bibliothek. Die Verlängerungsfrist verkürzt sich entsprechend oder entfällt.
• Verlängerungsanträge gleichwelcher Art entfallen und werden nicht mehr bearbeitet.
Die AG der Direktorinnen und Direktoren der Universitäts- und Landesbibliotheken Baden-Württembergs (AGBibDir) hat auf ihrer Sitzung am 27.08.2013 in der WLB Stuttgart die vorgeschlagene 4+4-Regelung beschlossen. Die lokale Umsetzung soll zeitnah erfolgen (aus: ZKBW-Dialog Nr.77 vom 18.10.2013).