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Die Leihverkehrsordnung vom 19.09.2003 i. d. F. vom 10.10.2008 regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland. In der Leihverkehrsordnung sind die zwei wichtigsten Prinzipien des Leihverkehrs fest verankert: das Regionalprinzip und das Prinzip der Gegenseitigkeit.

Empfehlungen zum Leihverkehr

Ergänzend dazu haben die Dienstleistungskommission des dbv (Deutscher Bibliotheksverband e.V.) und die Konferenz der Zentralkataloge im Januar 2004 und März 2005 mit Vertretern der Verbundsysteme die Empfehlungen zum Leihverkehr erarbeitet. Sie sollen allen an der Fernleihe beteiligten Bibliotheken Informationen über Praxis und Entwicklungsperspektiven im Leihverkehr geben.