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Bestände, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern (wie z. B. Altbestände), werden immer seltener in die Fernleihe gegeben. Einer der Gründe für das restriktive Ausleihverhalten der gebenden Bibliotheken ist die Unsicherheit, wie mit den ausgeliehenen Beständen in der nehmenden Bibliothek umgegangen wird. Da die Leihverkehrsordnung zu diesem Punkt keine konkreten Regelungen enthält, bleibt vieles mehr oder weniger unverbindlichen Absprachen zwischen Geber- und Nehmer-Bibliotheken überlassen. Abhilfe sollen hier konkrete Regelungen mit rechtsverbindlichen Verpflichtungserklärungen der Bibliotheksverantwortlichen schaffen (Altbestandszertifikat). Der GBV hat eine entsprechende Initiative ergriffen und ein Zertifikat entwickelt, das in knapper Form Richtlinien für die Behandlung von Altbeständen in der Fernleihe enthält. Die teilnehmende teilnehmenden Bibliotheken verpflichten sich, diese Richtlinien zu beachten. Anhand eines Einlegestreifens wird die nehmende Bibliothek darüber informiert, dass das Medium gemäß den Vorgaben des Altbestandszertifikats behandelt werden muss.

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Die Teilnahme der Bibliotheken ist freiwillig. Teilnehmen können Bibliotheken, in denen die Richtlinien des Altbestandszertifikat Altbestandszertifikats berücksichtigt werden können. Wenn Sie sich entschließen, das Altbestandszertifikat zu unterzeichnen, drucken Sie bitte die Rückmeldung aus und schicken sie an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, Konstanz. Die SWB-Verbundzentrale wiederum meldet per E-Mail die teilnehmenden Bibliotheken ihrer Region der Sigelstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin, damit im Sigelverzeichnis online ein entsprechender Vermerk vorgenommen werden kann. Damit kann die Zertifizierung der nehmenden Bibliothek noch vor dem Versand durch die gebende Bibliothek online nachgeprüft werden.

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