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Kontakt allgemein:
epflichtinfo-bw@bszepflichtbw@bsz-bw.de

Kontakt BLB:
epflicht@blb-karlsruhe.de

Das BSZ wird für die beiden Landesbibliotheken im Bereich „Pflichtexemplar“ ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest und, soweit möglich, automatischer Anreicherung mit SWB-Metadaten, zur Archivierung und zur Nutzung inhouse und extern entwickeln und in Produktion setzen.

Neben einem Geschäftsgang, der sich an den Formaten und Verfahren der Deutschen Nationalbibliothek orientiert, wird das BSZ in Absprache mit den Landesbibliotheken weitere Möglichkeiten realisieren, Verlegern ihre Pflicht zur Ablieferung zu ermöglichen, so dass ein einheitlicher Prozess entsteht, in dem die E-Books weiterverarbeitet und präsentiert werden.

Die Ablieferung elektronischer Pflicht-Zeitschriften wird als nächster Entwicklungsschritt in einem Folgeprojekt realisiert.

Das Projekt wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg gefördert. 

Projektlaufzeit: 01.ß5.2018 - 30.04.2020


Das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“ verpflichtet die Verleger Baden-Württembergs zur Abgabe ihrer Publikationen an die Landesbibliotheken.

Dienstleistungen des BSZ
Zur technischen Unterstützung der Landesbibliotheken betreibt das BSZ ein System zur Ablieferung von E-Books und zur Langzeitarchivierung. Dies inkludiert Schutz- und Sicherheitsverfahren der abgelieferten Publikationen. 


Dienstleistungen der Landesbibliotheken
Für alle Fragen zur E-Pflicht wenden Sie sich gerne an die zuständige Landesbibliothek. Verlage nutzen zur Einlieferung digitaler Publikationen das automatisierte Abgabeverfahren via sftp-Server. Für Einzelautoren oder Kleinverlage steht ein Webformular zur Verfügung.

E-Pflicht einreichen StichwortlistespaceKeyEPFBW