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Kontakt allgemein:
info-epflichtbw@bsz-bw.de

Kontakt BLB:
epflicht@blb-karlsruhe.de

Kontakt WLB:
epflicht@wlb-stuttgart.de

Baden-Württemberg verfügt über eine lebendige und vielfältige Verlagslandschaft, in der neben einigen Großverlagen vor allem zahlreiche mittelständische und kleine Verlage zu Hause sind. Die Zahl der Verlage, die nicht nur gedruckte Bücher, sondern auch E-Books anbieten, hat in den letzten Jahren beständig zugenommen.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichtablieferung von E-Books[1] haben die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) in Kooperation mit dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) ein Ablieferungssystem aufgebaut und in Produktion genommen.

Ein Formular steht zur Ablieferung einzelner E-Books für registrierte Einzelpersonen und Kleinverlage zur Verfügung. Verlage nutzen in der Regel den sftp-Service, der den Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) entspricht.

Auskunft erteilt die zuständige Landesbibliothek.



Das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“ verpflichtet die Verleger Baden-Württembergs zur Abgabe ihrer Publikationen an die Landesbibliotheken.

Dienstleistungen des BSZ
Zur technischen Unterstützung der Landesbibliotheken betreibt das BSZ ein System zur Ablieferung von E-Books und zur Langzeitarchivierung. Dies inkludiert Schutz- und Sicherheitsverfahren der abgelieferten Publikationen. 


Dienstleistungen der Landesbibliotheken
Für alle Fragen zur E-Pflicht wenden Sie sich gerne an die zuständige Landesbibliothek. Verlage nutzen zur Einlieferung digitaler Publikationen das automatisierte Abgabeverfahren via sftp-Server. Für Einzelautoren oder Kleinverlage steht ein Webformular zur Verfügung.

E-Pflicht einreichen[1] S. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-PfliExplAblGBWV5P1a&psml=bsbawueprod.psml&max=true