Frage: Können gelöschte Dokumente (z. B. Testdokumente) endgültig gelöscht und entfernt werden? Antwort: Das endgültige Löschen ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Testdokumente sollten nicht in die produktiven Repositorien eingebracht werden. Dafür stehen die Testinstanzen zur Verfügung. Wissenschaftliches Arbeiten beruht auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ein zentraler Aspekt dessen ist die Nachprüfbarkeit von Zitationen. Es ist daher unerlässlich, dass eine elektronische Publikation dauerhaft unter einer persistenten Adresse (URN, DOI, persistente URL etc.) erreichbar bleibt. Dennoch gibt es triftige Gründe, eine Publikation zurückzuziehen, wie Urheberrechtsverletzungen oder der Verrat von Betriebs- oder anderen Geheimnissen. Dann muss aber unter der persistenten Adresse zumindest die Information bereitgestellt werden, dass das gewünschte Dokument einmal an dieser Stelle verfügbar war. Verbleibt ein Dokument als gelöscht in OPUS, wird unter der Adresse der ehemaligen Frontdoor der Hinweis ausgegeben, dass das Dokument gelöscht wurde. Auch kann dann über die Schnittstellen z.B. an den Open-Access-Suchdienst BASE kommuniziert werden, dass eine Löschung vorliegt und die Daten aus dem Index von BASE genommen werden sollen. Das Gebot von Persistenz und Transparenz gilt umso mehr, wenn ein Dokument eine URN hat. Die DNB untersagt in ihrer URN-Policy Löschungen ohne Nachweis: "Die Das Löschen einer urn:nbn:de ist nicht erlaubt. Wenn Dokumente mit URN von der Veröffentlichung zurückgezogen werden, muss die URN auf eine Ersatzseite mit entsprechenden Informationen verweisen und der URN-Service der Deutschen Nationalbibliothek kontaktiert werden, um gegebenenfalls Weiterleitungen einzurichten." (s. "Policy für die Vergabe von URNs im Namensraum urn:nbn:de", Version 1.0, Stand: 29. November 2012, S. 7. Zugriff am 5.2.2021) Das DINI-Zertifikat 2019 fordert "Für aus dem Dienst gelöschte Dokumente bleibt ein Basis-Metadatensatz dauerhaft verfügbar Dazu zählen der Identifier, das Löschdatum und der Löschgrund." (s. "DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2019", S. 40, Kriterium E.8-3. Zugriff am 5.2.2021). Frage: Werden die gelöschten Dokumente in die neue Version 4.7 übernommen? Antwort: Ja, da im Falle einiger Datensätze die Beibehaltung benötigt wird, um deren Löschung in OPUS darzustellen (https://opus.bsz-bw.de/hfmfr/frontdoor/index/index/searchtype/all/docId/1317) (https://monami.hs-mittweida.de/frontdoor/index/index/searchtype/all/docId/10844). Wenn die Datensätze komplett gelöscht würden, fehlen diese Angaben. (Anwendertreffen 11/2020)
|