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Kontakt allgemein:
info-epflichtbw@bsz-bw.de

Kontakt BLB:
epflicht@blb-karlsruhe.de

Kontakt WLB:
epflicht@wlb-stuttgart.de



Baden-Württemberg verfügt über eine lebendige und vielfältige Verlagslandschaft, in der neben einigen Großverlagen vor allem zahlreiche mittelständische und kleine Verlage zu Hause sind. Die Zahl der Verlage, die nicht nur gedruckte Bücher, sondern auch E-Books anbieten, hat in den letzten Jahren beständig zugenommen.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichtablieferung von E-Books[1] haben die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) in Kooperation mit dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) ein Ablieferungssystem aufgebaut und in Produktion genommen.

Ein Formular steht zur Ablieferung einzelner E-Books für registrierte Einzelpersonen und Kleinverlage zur Verfügung. Verlage nutzen in der Regel den sftp-Service, der den Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) entspricht.

Auskunft erteilt die zuständige Landesbibliothek.


[1] S. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-PfliExplAblGBWV5P1a&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Das BSZ wird für die beiden Landesbibliotheken im Bereich „Pflichtexemplar“ ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest und, soweit möglich, automatischer Anreicherung mit SWB-Metadaten, zur Archivierung und zur Nutzung inhouse und extern entwickeln und in Produktion setzen.

Neben einem Geschäftsgang, der sich an den Formaten und Verfahren der Deutschen Nationalbibliothek orientiert, wird das BSZ in Absprache mit den Landesbibliotheken weitere Möglichkeiten realisieren, Verlegern ihre Pflicht zur Ablieferung zu ermöglichen, so dass ein einheitlicher Prozess entsteht, in dem die E-Books weiterverarbeitet und präsentiert werden.

Die Ablieferung elektronischer Pflicht-Zeitschriften wird als nächster Entwicklungsschritt in einem Folgeprojekt realisiert.

Das Projekt wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg gefördert. 

Projektlaufzeit: 01.ß5.2018 - 30.04.2020

Stichwortliste
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