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Schlüssel

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FeldLängeerlaubtBeschreibung
Institutionenkennung3siehe ListeEindeutige Kennung der liefernden Institution. Belegung siehe unten.
Sammlungskennung3siehe ListeEindeutige Kennung der Sammlung oder Abteilung, der die Daten zuzuordnen sind. Belegung siehe unten.
Merkmal2..42
  • Kleinbuchstaben und ZahlenZiffern
  • PunkteBindestrich
  • Bindestriche

Im Bestandteil „Merkmal“ kann die liefernde Institution ein beliebiges Merkmal des Museumsobjekts bezeichnen (unter den Bedingungen des oben bestimmten Zeichensatzes). Wird kein Merkmal benannt, ist „xxx“ zu verwenden.

Dabei kann es sich z.B. um einen Künstlernamen handeln. Familiennamen und Vornamen aus modernen Familiennamen in Staaten mit europäischen Sprachen können unter der Nutzung des in diesem Bestandteil gestatteten Bindestrichs in der Form „happel-ernst“ dargestellt werden. Der Urheber eines anonymen Werks kann als „anonym“ gekennzeichnet werden.

Anstelle des Künstlernamens könnten in anderen Museen beispielsweise folgende Angaben eingetragen werden: im völkerkundlichen Museum die Ethnie (z. B. „jakuten“) oder den Fundort/die Herkunft (z. B. „russland“); im naturkundlichen Museum das Taxon (z. B. „taurotragus-oryx“).

Inventarnummer1..42
  • Kleinbuchstaben und ZahlenZiffern
  • Bindestrich, sofern nicht am Anfang oder Ende
Reduzierte Inventarnummer des Museumsobjekts, auf das sich die Datei bezieht. Die Regeln zur Abbildung komplexer Inventarnummern auf den eingeschränkten Zeichensatz sind unten zu finden.
Aufnahmekennung3
  • Kleinbuchstaben und ZahlenZiffern

Diese Zeichenfolge wird von der Institution nach lokaler Konvention vergeben. Sie dient der Unterscheidung verschiedener Aufnahmen desselben Museumsobjektes. Das Schema wird von der Institution autonom bestimmt.

Wenn die Aufnahmekennung nicht systematisch belegt wird (z.B. r01 01r = recto, v01 01v = verso), wird eine Durchnummerierung (001, 002, 003, ...) empfohlen. Kombinationen, z.B. r01 für das erste Restaurierungsfoto, sind möglich.

Die Aufnahmekennung ist immer zu belegen; wird sie in einem Haus nicht genutzt, sind „xxx“ bzw. „yyy“ zu vergeben. Beabsichtigt die Institution, die Bildkennung nach lokaler Konvention zu nutzen, wird empfohlen, die Aufnahmekennung immer sinntragend zu belegen.

Typenkennung1
  • Buchstabe "m"
  • Buchstabe "s"

Sie beschreibt, ob es sich um den digitalen Master oder die bearbeitete Kopie handelt.

TypenkennungNameBeschreibung

m

MasterUnbearbeitetes digitales Original im TIFF-Format (nicht die RAW-Daten). Auflösung, Farbraum und Größe nach Eigenfestlegung des Lieferanten.
sSubmaster

Manuell aufbereitete Version des Fotos, nach z.B. Farbkorrektur, Zuschneiden, eventuell Freistellen usw. Auflösung und Größe nach Eigenfestlegung des Lieferanten.

Für den Farbraum wird 8-bit sRGB empfohlen, wenn ohne Verluste machbar. Andere Farbräume oder 16-bit Bilder sind unterstützt, werden für alle Derivate aber in 8-bit sRGB umgewandelt.

Angenommen werden ausschließlich Dateien mit Typenkennung „m“ und „s“. Es können beide oder nur eine der beiden Typen geliefert werden. Allerdings wird dringend empfohlen, beide gleichzeitig zu liefern, wenn beide geliefert werden sollen.

Für die Verarbeitung sowie Anzeige in expo.media und imdas pro wird der Submaster verwendet, wenn geliefert, andernfalls der Master.

Dateiendung3
  • "tif"
  • "jpg"


Sie beschreibt das Dateiformat, nach allgemeinem Standard. Unterstützte Formate:

DateiendungMedientypFormat
tifBildTIFF-Bild, bevorzugt verlustfrei codiert
jpgBildJPEG-Bild, nicht empfohlen, da verlustbehaftete Kompression

Die Langformen ".tiff" und ".jpeg", die gelegentlich auftreten, sind nicht zulässig.

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