Inhalt
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Die maximale Länge des Dateinamens beträgt 64 Zeichen. Dateinamen dürfen keine Großbuchstaben enthalten, auch nicht in der Dateiendung! Dateien mit nicht korrekten unkorrekten Dateinamen, besonders auch unkorrekten Dateiendungen, werden im BSZ nicht angenommen.
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Feld | Länge | Beschreibung | |||||||||
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Institutionenkennung | 3 | Eindeutige Kennung der liefernden Institution. Belegung siehe unten. | |||||||||
Sammlungskennung | 3 | Eindeutige Kennung der Sammlung oder Abteilung, der die Daten zuzuordnen sind. Belegung siehe unten. | |||||||||
Merkmal | 3..42 | Im Bestandteil „Merkmal“ kann die liefernde Institution ein beliebiges Merkmal des Museumsobjekts bezeichnen (unter den Bedingungen des oben bestimmten Zeichensatzes). Wird kein Merkmal benannt, ist „xxx“ zu verwenden. Dabei kann es sich z.B. um einen Künstlernamen handeln. Familiennamen und Vornamen aus modernen Familiennamen in Staaten mit europäischen Sprachen können unter der Nutzung des in diesem Bestandteil gestatteten Bindestrichs in der Form „happel-ernst“ dargestellt werden. Der Urheber eines anonymen Werks kann als „anonym“ gekennzeichnet werden. Anstelle des Künstlernamens könnten in anderen Museen beispielsweise folgende Angaben eingetragen werden: im völkerkundlichen Museum die Ethnie (z. B. „jakuten“) oder den Fundort/die Herkunft (z. B. „russland“); im naturkundlichen Museum das Taxon (z. B. „taurotragus-oryx“). | |||||||||
Inventarnummer | 1..42 | Reduzierte Inventarnummer des Museumsobjekts, auf das sich die Datei bezieht. Die Regeln zur Abbildung komplexer Inventarnummern auf den eingeschränkten Zeichensatz sind unten zu finden. | |||||||||
Aufnahmekennung | 3 | Diese Zeichenfolge wird von der Institution nach lokaler Konvention vergeben. Sie dient der Unterscheidung verschiedener Aufnahmen desselben Museumsobjektes. Das Schema wird von der Institution autonom bestimmt. Wenn die Aufnahmekennung nicht systematisch belegt wird (z.B. r01 = recto, v01 = verso), wird eine Durchnummerierung (001, 002, 003, ...) empfohlen. Kombinationen, z.B. r01 für das erste Restaurierungsfoto, sind möglich. Die Aufnahmekennung ist immer zu belegen; wird sie in einem Haus nicht genutzt, sind „xxx“ bzw. „yyy“ zu vergeben. Beabsichtigt die Institution, die Bildkennung nach lokaler Konvention zu nutzen, wird empfohlen, die Aufnahmekennung immer sinntragend zu belegen. | |||||||||
Typenkennung | 1 | Sie beschreibt, ob es sich um den digitalen Master oder die bearbeitete Kopie handelt.
Angenommen werden ausschließlich Dateien mit Typenkennung „m“ und „s“. Es können beide oder nur eine der beiden Typen geliefert werden. Allerdings wird dringend empfohlen, beide gleichzeitig zu liefern, wenn beide geliefert werden sollen. Für die Verarbeitung sowie Anzeige in expo.media und imdas pro wird der Submaster verwendet, wenn geliefert, andernfalls der Master. | |||||||||
Dateiendung | 3 | Sie beschreibt das Dateiformat, nach allgemeinem Standard. Unterstützte Formate:
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Entfernte Zeichen werden eher selten benutzt. Typische Anwendungen sind MitarbeiterMitarbeitende, die Inventarnummern konsequent mit Tausendertrennzeichen eingeben ("A 123,456 b") auch wenn diese nicht vorgesehen sind. Es können auch Duplikat-Schemata der Form A123 und A123' (mathematische Konvention) mit entfernten Zeichen umgesetzt werden. Falls Tausendertrennzeichen in der Inventarnummer konsequent genutzt werden, bitte mit dem BSZ koordinieren.
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Sammelfotos, d.h. ein einzelnes Foto für die Objekte A 123 a, A123 b, A 123 c, A 123 d, A 123 e, können nicht automatisch verknüpft werden (bzw. nur mit einem der Objekte). Wenn einzelne Fotos der Objekte nicht sinnvoll sind, wird empfohlen, die Bilddatei trotzdem a-123-a-e zu nennen und sie dann von Hand den jeweiligen Objekten zuzuordnen.
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