Was ist das Altbestandszertifikat?

Die AG Leihverkehr der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat sich auf ihrer Sitzung am 12.06.2007 für die bundesweite Einführung eines Altbestandszertifikats ausgesprochen. Auf der Sitzung am 13.05.2009 wurde beschlossen, dass die teilnehmenden Bibliotheken alle fünf Jahre Auskunft darüber geben sollen, ob die Teilnahmebedingungen noch erfüllt sind (sie werden von den zuständigen Verbundzentralen angeschrieben). Die erste Überprüfung soll Ende 2012 stattfinden.

Bestände, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern (wie z. B. Altbestände), werden immer seltener in die Fernleihe gegeben. Einer der Gründe für das restriktive Ausleihverhalten der gebenden Bibliotheken ist die Unsicherheit, wie mit den ausgeliehenen Beständen in der nehmenden Bibliothek umgegangen wird. Da die Leihverkehrsordnung zu diesem Punkt keine konkreten Regelungen enthält, bleibt vieles mehr oder weniger unverbindlichen Absprachen zwischen Geber- und Nehmer-Bibliotheken überlassen. Abhilfe sollen hier konkrete Regelungen mit rechtsverbindlichen Verpflichtungserklärungen der Bibliotheksverantwortlichen schaffen (Altbestandszertifikat). Der GBV hat eine entsprechende Initiative ergriffen und ein Zertifikat entwickelt, das in knapper Form Richtlinien für die Behandlung von Altbeständen in der Fernleihe enthält. Die teilnehmenden Bibliotheken verpflichten sich, diese Richtlinien zu beachten. Anhand eines Einlegestreifens wird die nehmende Bibliothek darüber informiert, dass das Medium gemäß den Vorgaben des Altbestandszertifikats behandelt werden muss.

Richtlinien für die Behandlung von Altbeständen

Die nehmende Bibliothek stellt für eine Benutzung nach Altbestandszertifikat für die Anwendung im Einzelfall Folgendes sicher:

  • Einen überwachten Lesesaal bzw. Lesebereich, in dem es möglich ist, eine den Beständen angemessene Behandlung durch die Benutzerinnen und Benutzer zu gewährleisten.

  • Eine gesicherte Rücklage, in der die entliehenen Werke außerhalb der Benutzung lagern (bestenfalls Stahlschrank).

  • Die Bleistiftnutzung ist für die Nutzerinnen und Nutzer in der empfangenden Bibliothek im Umgang mit dem entliehenen Werk obligatorisch.

  • Hilfsmittel, die für die Benutzung von Altbeständen sinnvoll sind, sind bereitzustellen: Bücherstützen und Unterlagen (Bleischlangen und Keile) zur Nutzung großer oder eng gebundener Werke sollten vorhanden sein und ggf. (Baumwoll-)Handschuhe.

  • Reproduktionen dürfen nur vom Personal der Bibliothek (selbstverständlich unter Einsatz bestandsschonender Technik) angefertigt werden, d. h. es ist sicherzustellen, dass Benutzerinnen und Benutzer das Kopierverbot einhalten.

  • Die Verpackung beim Rückversand muss derjenigen entsprechen, die die gebende Bibliothek auf dem Hinweg gewählt hat (z. B. Luftpolsterfolie).

  • Änderungen: Falls eine zertifizierte Bibliothek durch bauliche, organisatorische oder personelle Änderungen die Bedingungen nicht mehr einhalten kann, wird diese durch eine Mitteilung an die Verbundzentrale sicherstellen, dass die Liste der Zertifikatsbibliotheken entsprechend aktualisiert wird.

Teilnahme

Die Teilnahme der Bibliotheken ist freiwillig. Teilnehmen können Bibliotheken, in denen die Richtlinien des Altbestandszertifikats berücksichtigt werden können. Wenn Sie sich entschließen, das Altbestandszertifikat zu unterzeichnen, drucken Sie bitte die Rückmeldung aus und schicken sie an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, Konstanz. Die SWB-Verbundzentrale wiederum meldet per E-Mail die teilnehmenden Bibliotheken ihrer Region der Sigelstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin, damit im Sigelverzeichnis online ein entsprechender Vermerk vorgenommen werden kann. Damit kann die Zertifizierung der nehmenden Bibliothek noch vor dem Versand durch die gebende Bibliothek online nachgeprüft werden.

Teilnehmende Bibliotheken

Teilnehmende Bibliotheken im SWB
Teilnehmende Bibliotheken bundesweit

Einlegestreifen

Einlegestreifen

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Altbestandszertifikat finden Sie im Verbund-Wiki des GBV: GBV-Wiki

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