Die Bibliotheken dürfen befristet bis zum 31. Juli 2021 nun wieder wie im Frühjahr 2020 Kopien in der Fernleihe per E-Mail an die Endnutzer liefern.

Hier der Wortlaut vom Schreiben der VG Wort vom 21.01.2021:


  1. Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesamtvertrages „lnnerbibliothekarischer Leihverkehr" vom 14. Dezember 2018/17. Januar 2019/28. Januar 2019 wird auf die Notwendigkeit einer Aushändigung von körperlichen Werkexemplaren an die Endnutzer vorübergehend verzichtet. Stattdessen wird den Bibliotheken die Möglichkeit eröffnet, im Anschluss an die Übermittlung von Bibliothek zu Bibliothek die entsprechenden Dokumente in elektronischer Form an die Endnutzer weiter zu übermitteln.
  2. Die vorstehende Regelung ist befristet bis zum 31. März 2021.
  3. Im Übrigen gelten alle Bestimmungen des o. g. Gesamtvertrages unverändert fort.