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E-Pflicht - Abgabe digitaler Publikationen an Pflichtexemplarbibliotheken
Die Landesgesetze zur Ablieferung von Pflichtexemplaren verpflichten die Verleger Baden-Württembergs und Hamburgs zur Abgabe ihrer Publikationen - gedruckt sowie digital - an die jeweils zuständigen Pflichtexemplarbibliotheken. Für Baden-Württemberg nehmen diese Aufgabe die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart und die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe wahr, für Hamburg die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky.
Dienstleistungen des BSZ
Das BSZ unterstützt die Pflichtexemplarbibliotheken technisch durch den Betrieb eines Systems zur automatisierten Annahme, Verarbeitung und Katalogisierung digitaler E-Books und E-Journals sowie deren Langzeitarchivierung. Dies schließt Schutz- und Sicherheitsverfahren für die abgelieferten Publikationen ein.
Dienstleistungen der Landesbibliotheken
Für alle Fragen zur E-Pflicht wenden Sie sich gerne an die zuständige Pflichtexemplarbibliothek. Verlage nutzen zur Einlieferung digitaler Publikationen das automatisierte Abgabeverfahren via sftp-Server. Für Einzelautoren oder Kleinverlage steht ein Webformular zur Verfügung.